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Landtagssitzung
am 23./24. Juni 2004
Peter
Ritter zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz M-V)
Nachdem
die Fraktionen der PDS und SPD vor einem dreiviertel Jahr,
konkret am 10. September 2003, einen Gesetzentwurf zur Änderung
des Feiertagesgesetzes zur ersten Lesung eingebracht haben,
sollte es uns heute gelingen, die nahezu einer „never ending
story“ gleichende Videothekenproblematik zu einem guten Ende
zu bringen.
Meine
Damen und Herren,
ich bin weder Prophet noch Wetterfrosch, glaube aber, dass die
vorliegende Gesetzesänderung noch einen kleinen positiven
Beitrag zur Bereicherung der beginnenden Urlaubssaison leisten
kann, auch, weil der kalendarische Sommeranfang eher
durchwachsen war.
Meine
Damen und Herren,
der Innenausschuss hat sich nach durchgeführter Anhörung
mehrheitlich für die Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes
zugunsten der Videotheken im Land ausgesprochen.
Weiter hat sich der Ausschuss mehrheitlich darauf geeinigt, in
das Gesetz eine Öffnung zugunsten von Münz- und
Selbstbedienungswaschanlagen aufzunehmen.
Damit soll praktischen Bedürfnissen entsprochen werden und eine
unterschiedliche Behandlung von Betreibern von Waschanlagen für
Kraftfahrzeuge einerseits und Münzwaschsalons für Wäsche
andererseits beendet werden.
Meine
Damen und Herren,
dies alles wurde im Innenausschuss ausführlich diskutiert und
im Rahmen der Anhörung vertieft. Erwartungsgemäß gab es Pro
und Contra und es war allen Beteiligten klar, das es nicht allen
recht gemacht werden könnte.
Die
Koalitionsfraktionen versuchen daher mit dem vorliegenden Änderungsantrag,
die vor allem von den Vertretern der Kirchen unseres Landes
vorgetragenen Bedenken zu berücksichtigen und gleichzeitig die
begründeten Interessen der Nutzer und Betreiber von Videotheken
nicht zu vernachlässigen.
Das Ergebnis kann nur ein Kompromiss sein.
Meine
Damen und Herren,
ich erspare es mir und Ihnen, an dieser Stelle noch einmal eine
Rückschau auf zurückliegende Gesetzesnovellen zum Sonn- und
Feiertagsgesetz in unserem Lande vorzunehmen, obwohl dabei
Interessantes herauskommen würde, z. B. wer wann welche
Gesetzesänderung beantragt hat.
Zum
Schluss:
Im nächsten TOP befassen wir uns mit den Spielbanken des
Landes.
In der Anhörung im Innenausschuss stellte sich die Frage nach
dessen Öffnungszeiten.
Die Antwort: 7 Tage hat die Woche, rund um die Uhr.
Anstoß daran hat niemand genommen.
Auch
weil das so ist, bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Änderung
des Sonn- und Feiertagsgesetzes.
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