PETER RITTER    

Landtagssitzung am 23./24. Juni 2004

Peter Ritter zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz M-V)

Nachdem die Fraktionen der PDS und SPD vor einem dreiviertel Jahr, konkret am 10. September 2003, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagesgesetzes zur ersten Lesung eingebracht haben, sollte es uns heute gelingen, die nahezu einer „never ending story“ gleichende Videothekenproblematik zu einem guten Ende zu bringen.

Meine Damen und Herren,
ich bin weder Prophet noch Wetterfrosch, glaube aber, dass die vorliegende Gesetzesänderung noch einen kleinen positiven Beitrag zur Bereicherung der beginnenden Urlaubssaison leisten kann, auch, weil der kalendarische Sommeranfang eher durchwachsen war.

Meine Damen und Herren,
der Innenausschuss hat sich nach durchgeführter Anhörung mehrheitlich für die Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes zugunsten der Videotheken im Land ausgesprochen.
Weiter hat sich der Ausschuss mehrheitlich darauf geeinigt, in das Gesetz eine Öffnung zugunsten von Münz- und Selbstbedienungswaschanlagen aufzunehmen.
Damit soll praktischen Bedürfnissen entsprochen werden und eine unterschiedliche Behandlung von Betreibern von Waschanlagen für Kraftfahrzeuge einerseits und Münzwaschsalons für Wäsche andererseits beendet werden.

Meine Damen und Herren,
dies alles wurde im Innenausschuss ausführlich diskutiert und im Rahmen der Anhörung vertieft. Erwartungsgemäß gab es Pro und Contra und es war allen Beteiligten klar, das es nicht allen recht gemacht werden könnte.

Die Koalitionsfraktionen versuchen daher mit dem vorliegenden Änderungsantrag, die vor allem von den Vertretern der Kirchen unseres Landes vorgetragenen Bedenken zu berücksichtigen und gleichzeitig die begründeten Interessen der Nutzer und Betreiber von Videotheken nicht zu vernachlässigen.
Das Ergebnis kann nur ein Kompromiss sein.

Meine Damen und Herren,
ich erspare es mir und Ihnen, an dieser Stelle noch einmal eine Rückschau auf zurückliegende Gesetzesnovellen zum Sonn- und Feiertagsgesetz in unserem Lande vorzunehmen, obwohl dabei Interessantes herauskommen würde, z. B. wer wann welche Gesetzesänderung beantragt hat.

Zum Schluss:
Im nächsten TOP befassen wir uns mit den Spielbanken des Landes. In der Anhörung im Innenausschuss stellte sich die Frage nach dessen Öffnungszeiten. Die Antwort: 7 Tage hat die Woche, rund um die Uhr. Anstoß daran hat niemand genommen.
Auch weil das so ist, bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes.

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