PETER RITTER    

Landtagssitzung am 15./16. September 2004

Peter Ritter zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

 

In Zeiten, in denen Deregulierung zur Maxime der Rechtsetzung wird bzw. Normabbau das Gebot der Stunde ist, muss sich ein Gesetzentwurf im Allgemeinen Fragen nach Sinn und Zweck der neuen Regelung gefallen lassen, und zwar Fragen vor allem der künftigen Adressaten. 
Das ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf etwas anders.
Die Koalitionsfraktionen haben Änderungen des KAG in ihrer Koalitionsvereinbarung programmiert, die Opposition hat durch eigene Anträge Interesse signalisiert. Ach ja, die Opposition.
Vor nicht allzu langer Zeit stellte die Opposition den Antrag, die Jagdsteuer per Gesetz abzuschaffen. Im Kreistag Demmin, wo die CDU bekanntlich die Mehrheit hat, seit dem 13. Juni zwar nicht mehr die absolute, aber immerhin die Mehrheit, schaffte es die CDU jedoch nicht, die Satzung zur Erhebung der Jagdsteuer mit aufzuheben. Ein entsprechender Antrag der PDS-Fraktion wurde durch die CDU mit einer Ausnahme abgelehnt. So bleibt der Landkreis Demmin bis zur Änderung des KAG der einzige mit einer Satzung zur Erhebung der Jagdsteuer.

Die Notwendigkeit einer KAG-Novelle steht also auch deshalb weitgehend außer Zweifel.
Und nun geschieht etwas, was ich mir bei anderen Regelungsmaterien ähnlich wünsche: die künftigen Adressaten der Regelung mischen auf breiter Front über unterschiedlichste Organisationsformen kräftig mit, vom Zweckverband Wasser und Abwasser über den Landesverband der Gartenfreunde, Jagdverbände und Einzelpersonen. Und alle haben recht konkrete Novellierungswünsche.

Etwas anders bzw. wieder etwas normaler sieht es dann bei der Bewertung des Ergebnisses aus.
Kommentiert etwa der Nordkurier am 25. August die KAG-Novelle unter der Überschrift „Zweifel angebracht“ so ruft die Ostsee-Zeitung am selben Tag einfach „Bravo“. 
Und zwischen Zweifeln bzw. Änderungswünschen einerseits und Zuspruch andererseits wird sich auch die heutige Diskussion und die weitere Parlamentsbehandlung einpegeln – einen einstimmigen Bravo-Ruf erwarte ich eher nicht.

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes wurden hier vorgetragen, so etwa

-       Abschaffung der Jagdsteuer,

-       Befreiung von der Zweitwohnungssteuer und von der Kurabgabe für Gartenlauben innerhalb von Kleingärten, soweit diese Lauben nicht für eine dauernde Wohnnutzung zugelassen sind oder dauernd zu Wohnzwecken genutzt werden,

-       Aufnahme der Möglichkeit, Gebühren für die Wasser- und Abwasserversorgung degressiv zu bemessen, um wettbewerbsfähige Wasser- und Abwasserpreise zu ermöglichen (bei diesem Großkunden-Rabatt will ich nicht verhehlen, dass „zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust“),

-       Reduzierung der einzig von Mecklenburg-Vorpommern mit dem KAG eingeführten Beitragserhebungspflicht für Anschlussbeiträge auf ein Erhebungsrecht; ich hoffe, dass mit diesem Wahlrecht der kommunalen Körperschaften insgesamt nicht mehr Rechtsunsicherheit geschaffen wird,

-      Ermöglichung satzungsrechtlicher Sonderregelungen für so genannte übergroße Grundstücke sowie Grundstücke mit geringer Bebauung,

-      Gebühren- und Beitragspflichtige erhalten erstmals das Recht, Einsicht in die den Abgaben zugrunde liegenden Kalkulationen zu erhalten.

Die PDS-Fraktion hat sich während ihrer Sommerklausur unter anderem mit Fragen der Kommunalabgaben befasst und sie wird sich nach der heutigen 1. Lesung im Rahmen von Expertengesprächen fraktionsintern weiter verständigen.
Ich verrate dabei kein Geheimnis, dass zu Einzelfragen des Gesetzentwurfes, Stichwort Jagdsteuer oder degressive Gebührenbemessung, nicht alle Zweifel restlos ausgeräumt sind, das betrifft auch die Frage Beitragserhebungspflicht oder –recht.
Weiteren Diskussionsbedarf will ich damit aber nicht allein für meine Fraktion reklamieren.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die PDS-Fraktion die Ausgestaltung der Beitragspflicht für Eigentümer so genannter altangeschlossener Grundstücke für wenig gelungen bzw. wenig gerecht hält. Das allein aber hilft den Betroffenen noch nicht.

Und da ich auch nicht glaube, dass sich die so genannten altangeschlossenen Grundstücke nach der Parteienverbundenheit ihrer Eigentümer gliedern, sollte es möglich sein, hierüber parteiübergreifend sachlich ins Gespräch zu kommen.

Dann wünsche ich mir Lösungen im Interesse der Betroffenen und zugleich im Einklang mit der Rechtsprechung.

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