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Landtagssitzung am 15./16. September 2004
Peter Ritter zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Kommunalabgabengesetzes
In Zeiten, in
denen Deregulierung zur Maxime der Rechtsetzung wird bzw.
Normabbau das Gebot der Stunde ist, muss sich ein Gesetzentwurf
im Allgemeinen Fragen nach Sinn und Zweck der neuen Regelung
gefallen lassen, und zwar Fragen vor allem der künftigen
Adressaten.
Das ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf etwas anders.
Die Koalitionsfraktionen haben Änderungen des KAG in ihrer
Koalitionsvereinbarung programmiert,
die Opposition hat durch eigene Anträge Interesse signalisiert.
Ach ja, die Opposition.
Vor nicht allzu langer Zeit stellte die Opposition den Antrag,
die Jagdsteuer per Gesetz abzuschaffen. Im Kreistag Demmin, wo
die CDU bekanntlich die Mehrheit hat, seit dem 13. Juni zwar
nicht mehr die absolute, aber immerhin die Mehrheit, schaffte es
die CDU jedoch nicht, die Satzung zur Erhebung der Jagdsteuer
mit aufzuheben. Ein entsprechender Antrag der PDS-Fraktion wurde
durch die CDU mit einer Ausnahme abgelehnt. So bleibt der
Landkreis Demmin bis zur Änderung des KAG der einzige mit einer
Satzung zur Erhebung der Jagdsteuer.
Die Notwendigkeit einer KAG-Novelle steht also auch deshalb
weitgehend außer Zweifel.
Und nun geschieht etwas, was ich mir bei anderen
Regelungsmaterien ähnlich wünsche: die künftigen Adressaten der
Regelung mischen auf breiter Front über unterschiedlichste
Organisationsformen kräftig mit, vom Zweckverband Wasser und
Abwasser über den Landesverband der Gartenfreunde, Jagdverbände
und Einzelpersonen. Und alle haben recht konkrete
Novellierungswünsche.
Etwas anders bzw. wieder etwas normaler sieht es dann bei der
Bewertung des Ergebnisses aus.
Kommentiert etwa der Nordkurier am 25. August die KAG-Novelle
unter der Überschrift „Zweifel angebracht“ so ruft die
Ostsee-Zeitung am selben Tag einfach „Bravo“.
Und zwischen Zweifeln bzw. Änderungswünschen einerseits und
Zuspruch andererseits wird sich auch die heutige Diskussion und
die weitere Parlamentsbehandlung einpegeln – einen einstimmigen
Bravo-Ruf erwarte ich eher nicht.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes wurden hier
vorgetragen, so etwa
- Abschaffung der Jagdsteuer,
- Befreiung von der Zweitwohnungssteuer und von der
Kurabgabe für Gartenlauben innerhalb von Kleingärten, soweit
diese Lauben nicht für eine dauernde Wohnnutzung zugelassen sind
oder dauernd zu Wohnzwecken genutzt werden,
- Aufnahme der Möglichkeit, Gebühren für die Wasser- und
Abwasserversorgung degressiv zu bemessen, um wettbewerbsfähige
Wasser- und Abwasserpreise zu ermöglichen (bei diesem
Großkunden-Rabatt will ich nicht verhehlen, dass „zwei Seelen
wohnen ach in meiner Brust“),
- Reduzierung der einzig von Mecklenburg-Vorpommern mit
dem KAG eingeführten Beitragserhebungspflicht für
Anschlussbeiträge auf ein Erhebungsrecht; ich hoffe, dass mit
diesem Wahlrecht der kommunalen Körperschaften insgesamt nicht
mehr Rechtsunsicherheit geschaffen wird,
- Ermöglichung satzungsrechtlicher Sonderregelungen für so
genannte übergroße Grundstücke sowie Grundstücke mit geringer
Bebauung,
- Gebühren- und Beitragspflichtige erhalten erstmals das
Recht, Einsicht in die den Abgaben zugrunde liegenden
Kalkulationen zu erhalten.
Die PDS-Fraktion hat sich während ihrer Sommerklausur unter
anderem mit Fragen der Kommunalabgaben befasst und sie wird sich
nach der heutigen 1. Lesung im Rahmen von Expertengesprächen
fraktionsintern weiter verständigen.
Ich verrate dabei kein Geheimnis, dass zu Einzelfragen des
Gesetzentwurfes, Stichwort Jagdsteuer oder degressive
Gebührenbemessung, nicht alle Zweifel restlos ausgeräumt sind,
das betrifft auch die Frage Beitragserhebungspflicht oder
–recht.
Weiteren Diskussionsbedarf will ich damit aber nicht allein für
meine Fraktion reklamieren.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die PDS-Fraktion die
Ausgestaltung der Beitragspflicht für Eigentümer so genannter
altangeschlossener Grundstücke für wenig gelungen bzw. wenig
gerecht hält. Das allein aber hilft den Betroffenen noch nicht.
Und da ich auch nicht glaube, dass sich die so genannten
altangeschlossenen Grundstücke nach der Parteienverbundenheit
ihrer Eigentümer gliedern, sollte es möglich sein, hierüber
parteiübergreifend sachlich ins Gespräch zu kommen.
Dann wünsche ich mir Lösungen im Interesse der Betroffenen und
zugleich im Einklang mit der Rechtsprechung.
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