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Zur Meldung „Die
Erben von Langzeitarbeitslosen müssen das an den Verstorbenen
gezahlte Arbeitslosengeld II zurückzahlen“ erklärt
PDS-Landesvorsitzender Peter Ritter:
An Perversion
kaum zu überbieten
„Nachdem am
heutigen Tage bekannt wurde, dass die
Erben von Langzeitarbeitslosen das an Verstorbene gezahlte
Arbeitslosengeld II zurückzahlen müssen zeigt sich, dass die
Bundesregierung Gesetze beschließt, die sie wahrscheinlich
selbst nicht versteht.
Wer sollte
schon verstehen, dass Empfänger des Arbeitslosengeldes II erst
alles Ersparte aufbrauchen müssen, um dann allerdings wieder
Tausende Euro zu vererben. Oder ist diese Gesetzespassage für
den Fall bestimmt, dass die Arbeitslosen von ihren 331 Euro
sowieso die Hälfte aufs Sparbuch tragen? Wahrscheinlich hat es
die Regierung aber eher auf die Reichtümer die durch die
1-Euro-Jobs angehäuft werden, abgesehen.
Diese,
takt- und niveaulose Regelung, vereinbart von SPD, Grünen und
auch Union zeigt erneut deutlich: HARTZ IV ist Armut per Gesetz.
Langsam
sind wir an einem Punkt angekommen, an dem wir täglich auf neue
Horrormeldungen gefasst sein müssen. Schon jetzt ist HARTZ IV
allerdings an Perversion kaum zu überbieten.“
Schwerin, 17. August 2004 |