PETER RITTER    

27.01.2010: Rede im Landtag von M-V

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens des Landes „Kommunaler Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen Mecklenburg-Vorpommern“ (Kommunales Ausgleichsfondsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - KAFG M-V)

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren, 

von SPD und insbesondere von CDU haben wir das gehört, was wir auch erwarten durften oder besser gesagt mussten. Die üblichen Sprüche wie “Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen”, “Wie halten unser Versprechen” oder “Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung durch dieses Gesetz” waren zumindest sinngemäß zu hören. Die Gebrüder Grimm hätten es nicht besser formulieren können.

Das einzige was jetzt fehlt ist jedoch der Glaube der Kommunen an diese Märchen.

Bislang sieht das aber noch schlecht aus. Die Zeitungen sind jedenfalls fast täglich voll von Klagen und Kritiken aus unseren Gemeinden und Kreisen.

Wird sich nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes daran etwas ändern? Ich denke, dies erwarten nicht einmal die Koalitionäre. Aber warum ist das so? Grund hierfür ist in erster Linie nicht das unausgegorene Kommunalausgleichsfondsgesetz. Dieses grundsätzlich nützliche Instrument ist leider völlig verstimmt und wird dann obendrein auch noch falsch von SPD und CDU gespielt. Grund hierfür ist vielmehr, Sie ahnen es, das Finanzausgleichsgesetz. Genauer gesagt, der im FAG verankerte Gleichmäßigkeitsgrundsatz. In Krisenzeiten haut das irgendwie nicht hin.

Die Kommunen können noch nicht einmal ohne neue Schulden ihre Pflichtaufgaben geschweige denn ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben erfüllen und die Landesregierung schmückt sich mit einem ausgeglichenen Haushalt.

Dass da irgendetwas faul sein muss im Staate Dänemark, dürfte doch selbst die CDU nicht bestreiten können.

Meine Damen und Herren, da beide Gesetze unmittelbar miteinander verbunden sind, dürfen sie auch nicht isoliert betrachtet werden. Nach Auffassung meiner Fraktion haben die Anhörungen zum FAG als auch zum Kommunalen Ausgleichsfondsgesetz Folgendes wiederholt deutlich gemacht:

1. Die Kommunen können aus Sicht der Landesregierung nie genug Geld vom Land erhalten. Sie wollen immer mehr.

2. Die Landesregierung wird aus Sicht der Kommunen nie genug Geld den Kommunen zuweisen. Sie knausert immer.

3. Der horizontale Finanzausgleich wird stets für Ärger und Frust unter den Beteiligten sorgen. So richtig zufrieden werden nie alle sein.

4. Unklar bleibt die Beantwortung der Gretchenfrage. Wie viel Geld muss den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, damit diese über eine aufgabenadäquate Finanzausstattung verfügen?

Meine Damen und Herren,

Zu den Punkten 1 bis 3 wird man sicher nur konstatieren können: Pech für die Landesregierung. Aber da müssen sie durch. Für die Opposition ist das etwas leichter, hat sie doch mehr Spielraum für ihre Vorschläge. Die Frage ist aber, wie sieht es bei Punkt 4 aus. Können und wollen wir den Nebel auflösen?

Für die Fraktion DIE LINKE steht zweifelsfrei fest. Wir müssen zumindest einen ernsthaften Versuch unternehmen. Denn der Status quo ist nicht erhaltenswert.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz, das zeigen doch alle Debatten hier im Landtag seit Jahren, kann nicht der Weisheit letzte Schluss sein.

Rot-Rot führte diesen Grundsatz bekanntlich in der 3. Wahlperiode ein. In der 4. Legislaturperiode gelangte der gesamte Landtag zu der Erkenntnis, dass er am Ziel, den Kommunen Finanzleistungen nach dem Zwei-Quellen-Modells zu gewährleisten, fest. Infolge dessen wurde die Landesregierung mit einer entsprechenden Prüfung für das neue FAG beauftragt. Die prüfte und sagte: Ist nicht. Alles bleibt beim Alten.

Und was sagte der Landtag in der aktuellen Wahlperiode dazu? Nichts.

Eine Debatte zu alternativen Finanzausgleichssystemen fand nicht statt.

Gebetsmühlenartig wurde insbesondere von der CDU aus der Gesetzesbegründung zitiert. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz sei verfassungskonform.

Richtig, niemand hatte dies allerdings im Landtag bezweifelt. Und das Zwei-Quellen-Modell sei finanzwissenschaftlich und verfassungsrechtlich bedenklich.

Auch dies richtig? Zumindest fraglich, denn diese Aussage wurde im Landtag bislang nicht erörtert.

Was wir allerdings spätestens seit der Anhörung zum Kommunalen Ausgleichsfondsgesetz wissen: Auch die Sachsen machten mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht die besten Erfahrungen. Mittlerweile wird er kritisch gesehen.

Meine Damen und Herren, auch in Vorbereitung auf das kommende FAG ist daher ein selbstbewusstes Parlament, was sich nicht als verlängerte Werkbank der Regierung versteht, gut beraten, ergebnisoffen in den Diskussionsprozess einzutreten.

Wir sollten dieses Jahr hierzu nutzen. Mein geschätzter Kollege Heinz Müller hat dieses Problem ebenfalls erkannt und im Innenausschuss eine entsprechende Befassung in Aussicht gestellt. Wir nehmen Sie heute beim Wort. Ich kann also hoffentlich erwarten, dass Sie nicht nur den Mund spitzen, sondern auch pfeifen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserer Entschließung.

 

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