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27.01.2010: Rede im Landtag von M-V
Entwurf eines Gesetzes über die
Errichtung eines Sondervermögens des Landes „Kommunaler
Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen
Mecklenburg-Vorpommern“ (Kommunales Ausgleichsfondsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern - KAFG M-V)
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
von SPD und insbesondere von CDU haben wir das gehört, was
wir auch erwarten durften oder besser gesagt mussten. Die üblichen
Sprüche wie “Wir lassen die Kommunen nicht im Regen
stehen”, “Wie halten unser Versprechen” oder “Wir stärken
die kommunale Selbstverwaltung durch dieses Gesetz” waren
zumindest sinngemäß zu hören. Die Gebrüder Grimm hätten
es nicht besser formulieren können.
Das einzige was jetzt fehlt ist jedoch der Glaube der Kommunen
an diese Märchen.
Bislang sieht das aber noch schlecht aus. Die Zeitungen sind
jedenfalls fast täglich voll von Klagen und Kritiken aus
unseren Gemeinden und Kreisen.
Wird sich nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes daran etwas
ändern? Ich denke, dies erwarten nicht einmal die Koalitionäre.
Aber warum ist das so? Grund hierfür ist in erster Linie
nicht das unausgegorene Kommunalausgleichsfondsgesetz. Dieses
grundsätzlich nützliche Instrument ist leider völlig
verstimmt und wird dann obendrein auch noch falsch von SPD und
CDU gespielt. Grund hierfür ist vielmehr, Sie ahnen es, das
Finanzausgleichsgesetz. Genauer gesagt, der im FAG verankerte
Gleichmäßigkeitsgrundsatz. In Krisenzeiten haut das
irgendwie nicht hin.
Die Kommunen können noch nicht einmal ohne neue Schulden ihre
Pflichtaufgaben geschweige denn ein Mindestmaß an
freiwilligen Aufgaben erfüllen und die Landesregierung schmückt
sich mit einem ausgeglichenen Haushalt.
Dass da irgendetwas faul sein muss im Staate Dänemark, dürfte
doch selbst die CDU nicht bestreiten können.
Meine Damen und Herren, da beide Gesetze unmittelbar
miteinander verbunden sind, dürfen sie auch nicht isoliert
betrachtet werden. Nach Auffassung meiner Fraktion haben die
Anhörungen zum FAG als auch zum Kommunalen
Ausgleichsfondsgesetz Folgendes wiederholt deutlich gemacht:
1. Die Kommunen können aus Sicht der Landesregierung nie
genug Geld vom Land erhalten. Sie wollen immer mehr.
2. Die Landesregierung wird aus Sicht der Kommunen nie genug
Geld den Kommunen zuweisen. Sie knausert immer.
3. Der horizontale Finanzausgleich wird stets für Ärger und
Frust unter den Beteiligten sorgen. So richtig zufrieden
werden nie alle sein.
4. Unklar bleibt die Beantwortung der Gretchenfrage. Wie viel
Geld muss den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, damit
diese über eine aufgabenadäquate Finanzausstattung verfügen?
Meine Damen und Herren,
Zu den Punkten 1 bis 3 wird man sicher nur konstatieren können:
Pech für die Landesregierung. Aber da müssen sie durch. Für
die Opposition ist das etwas leichter, hat sie doch mehr
Spielraum für ihre Vorschläge. Die Frage ist aber, wie sieht
es bei Punkt 4 aus. Können und wollen wir den Nebel auflösen?
Für die Fraktion DIE LINKE steht zweifelsfrei fest. Wir müssen
zumindest einen ernsthaften Versuch unternehmen. Denn der
Status quo ist nicht erhaltenswert.
Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz, das zeigen doch alle Debatten
hier im Landtag seit Jahren, kann nicht der Weisheit letzte
Schluss sein.
Rot-Rot führte diesen Grundsatz bekanntlich in der 3.
Wahlperiode ein. In der 4. Legislaturperiode gelangte der
gesamte Landtag zu der Erkenntnis, dass er am Ziel, den
Kommunen Finanzleistungen nach dem Zwei-Quellen-Modells zu gewährleisten,
fest. Infolge dessen wurde die Landesregierung mit einer
entsprechenden Prüfung für das neue FAG beauftragt. Die prüfte
und sagte: Ist nicht. Alles bleibt beim Alten.
Und was sagte der Landtag in der aktuellen Wahlperiode dazu?
Nichts.
Eine Debatte zu alternativen Finanzausgleichssystemen fand
nicht statt.
Gebetsmühlenartig wurde insbesondere von der CDU aus der
Gesetzesbegründung zitiert. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz
sei verfassungskonform.
Richtig, niemand hatte dies allerdings im Landtag bezweifelt.
Und das Zwei-Quellen-Modell sei finanzwissenschaftlich und
verfassungsrechtlich bedenklich.
Auch dies richtig? Zumindest fraglich, denn diese Aussage
wurde im Landtag bislang nicht erörtert.
Was wir allerdings spätestens seit der Anhörung zum
Kommunalen Ausgleichsfondsgesetz wissen: Auch die Sachsen
machten mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht die besten
Erfahrungen. Mittlerweile wird er kritisch gesehen.
Meine Damen und Herren, auch in Vorbereitung auf das kommende
FAG ist daher ein selbstbewusstes Parlament, was sich nicht
als verlängerte Werkbank der Regierung versteht, gut beraten,
ergebnisoffen in den Diskussionsprozess einzutreten.
Wir sollten dieses Jahr hierzu nutzen. Mein geschätzter
Kollege Heinz Müller hat dieses Problem ebenfalls erkannt und
im Innenausschuss eine entsprechende Befassung in Aussicht
gestellt. Wir nehmen Sie heute beim Wort. Ich kann also
hoffentlich erwarten, dass Sie nicht nur den Mund spitzen,
sondern auch pfeifen.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserer Entschließung.
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