|
Karlsruher Urteil legt
Schlapphut-Trojanern straffe Zügel an
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter,
begrüßt prinzipiell das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen.
„Mit dem Karlsruher Urteil werden den Schlapphut-Trojanern
straffe Zügel angelegt“, erklärte Ritter am Mittwoch. Auch für
Mecklenburg-Vorpommern müsse gelten: Nicht alles, was
technisch machbar ist und auf der Wunschliste der
Sicherheitskräfte steht, entspricht zwangsläufig
verfassungsrechtlichen Vorgaben. „Wenn das höchste Gericht
jetzt die Online-Durchsuchungen in NRW mit Verweis auf das
Gebot der Verhältnismäßigkeit kippt, dürfte auch das
Polizeirecht in Mecklenburg-Vorpommern an einigen Stellen
wackeln“, sagte Ritter. Dies gelte möglicherweise für
Regelungen des automatischen KfZ-Kennzeichen-Lesesystems (AK
LS), dessen Rechtmäßigkeit von einem ADAC-Gutachten
angezweifelt wird. „Rechtssicherheit muss im Zweifel Vorrang
eingeräumt werden“, betonte Ritter.
Schwerin, 27.02.2008
|
|