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Auf seiner heutigen Tagung verständigte sich der
Landesvorstand der Partei DIE LINKE. M-V auf
Kommunalpolitische Leitsätze für die Landrats-,
Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen 2008 und beschloss
diese wie folgt:
Im Jahr 2008 finden in Mecklenburg-Vorpommern 9
Landratswahlen, 3 Oberbürgermeisterwahlen und weitere
Bürgermeisterwahlen statt.
DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern strebt an, bei möglichst
allen Wahlen mit kompetenten Kandidatinnen und Kandidaten
anzutreten.
Dabei gilt es, unsere Landrätinnen in Rügen und Ostvorpommern
Kerstin Kassner und Dr. Barbara Syrbe und die hauptamtlichen
Bürgermeister in Plau am See, Norbert Reier, und Sassnitz,
Dieter Holtz, in ihren Ämtern zu verteidigen. Weitere
Landratsposten und Bürgermeisterämter sind anzustreben.
Die LINKE verfolgt mit ihrem engagierten Wahlkampf die weitere
Ausprägung und Ausgestaltung einer bürgernahen
Kommunalpolitik, die die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort
ernst nimmt und sie in die Lösung der Aufgaben einbezieht.
Erfolgreiche Kommunalpolitik lebt vom Engagement der von
Kommunalpolitik Betroffenen. Stärkung des Ehrenamtes,
"gläserne" Rathäuser und Verwaltungen sowie Bürgernähe sind
entscheidende Punkte linker Kommunalpolitik.
Dazu gehört auch Bürgerinnen und Bürger durch die Entwicklung
von Bürgerhaushalten aktiver an den finanziellen
Entscheidungen der Kommunen zu beteiligen.
DIE LINKE verteidigt entschieden kommunales Eigentum und
streitet gegen das neoliberale Modell der Privatisierung
staatlicher Aufgaben und der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Zeitgleich zu den Wahlen auf kommunaler Ebene 2008 findet die
Debatte zum Neuanfang einer umfassenden
Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern statt.
Das bislang von der rot/schwarzen Landesregierung vorgelegte
Leitbild zur Kreisgebietsreform entspricht nicht den
Aufgabenstellungen, die sich aus dem Urteil des
Landesverfassungsgerichts zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz
ergeben und beschreibt die Anforderungen für einen komplexen
Reformansatz nur ungenügend.
Aus Sicht der LINKEN muss eine Reform der öffentlichen
Verwaltung die Demokratisierung der Verhältnisse zwischen
Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Verwaltung
andererseits zum Ziel haben.
Es geht um einen qualitativen Ausbau der Bürgernähe durch
Vereinfachung und Verkürzung der Entscheidungsstrukturen
(ortsnaher Verwaltungsvollzug).
Es geht um die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch
Erhöhung der Mitwirkungs- und Kontrollrechte demokratisch
gewählter Vertretungen und Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements.
Das schließt eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der
Verwaltung, effiziente Behördenstruktur und Verminderung der
Kosten öffentlicher Dienstleistungen ein.
Öffentliche Aufgaben sind soweit wie möglich auf der jeweils
unteren Verwaltungsebene - und damit - bürgernah zu erledigen.
Auf der Ebene der Kreise sind leistungsstarke und
zukunftsfähige Strukturen, die der Stärkung kommunaler
Selbstverwaltung dienen, zu entwickeln. Verwaltungs- und
Funktionalreform bilden eine notwendige Einheit.
Die Verwirklichung der Ziele der Verwaltungsreform, die die
Bildung von größeren effizienten Kreisstrukturen einschließt,
muss auch die Fehler und Mängel der Kreisgebietsreform aus dem
Jahr 1994 beseitigen.
Rostock, 19.01.2008 |
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