Mothes-Behörde gehört nicht ins
Bildungsministerium
Im Zuge der Beratung zum
Nachtragshaushalt 2007 soll die Zuständigkeit für den
Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes vom Justiz- in das
Bildungsministerium überwechseln. Die Fraktion der
Linkspartei sieht dafür weder eine inhaltliche noch eine
finanzpolitische Notwendigkeit. Darum hat sie dazu
im Rechts- und im Bildungsausschuss des Landtages
entsprechende Änderungsanträge gestellt, die jedoch von der
Koalition abgelehnt wurden.
„Schlüssige Antworten auf die Fragen nach den Gründen des
Wechsels konnten von den Vertretern der Landesregierung
nicht gegeben werden“, so der innenpolitische Sprecher der
Linksfraktion, Peter Ritter.
Der Landesbeauftragte berät zu Fragen
der Antragstellung, zum Recht auf Auskunft, zur Einsicht und
Herausgabe von Stasi-Akten, zur Rehabilitierung und
Entschädigung von Opfern rechtstaatswidriger
Strafverfolgung. „Zu diesen originären Aufgaben gehört auch
die psycho-soziale Erstberatung von Betroffenen. Wie diese
Aufgaben durch die künftige Dienst- und Rechtsaufsicht durch
den Bildungsminister weiter in der notwendigen hohen
Qualität gewährleistet werden sollen, ist mehr als offen“,
so Ritter weiter.
Der Landesbeauftragte hat
darüber hinaus entsprechend Stasi-Unterlagen-Gesetz die
Aufgabe, Forschung und politische Bildung bei der
historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeit des
Staatssicherheitsdienstes der DDR zu unterstützen. „Das hat
die Mothes-Behörde bisher auch so getan. Eine Veränderung
der Zuständigkeiten ist also nicht notwendig. Es sei denn,
man will Forschung und politische Bildung über das Leben in
der DDR auf die Kurzformel DDR = Stasi = Unrechtsrechtsstaat
verkürzen. Das aber ist viel zu kurz gegriffen und darüber
hinaus so nicht in den Aufgaben der Mothes-Behörde
fixiert.“, so Ritter abschließend.