PETER RITTER    
Mothes-Behörde gehört nicht ins Bildungsministerium

Im Zuge der Beratung zum Nachtragshaushalt 2007 soll die Zuständigkeit für den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes vom Justiz- in das Bildungsministerium überwechseln. Die Fraktion der Linkspartei sieht dafür weder eine inhaltliche noch eine finanzpolitische Notwendigkeit. Darum hat sie dazu  im Rechts- und im Bildungsausschuss des Landtages entsprechende Änderungsanträge gestellt, die jedoch von der Koalition abgelehnt wurden.
„Schlüssige Antworten auf die Fragen nach den Gründen des Wechsels konnten von den Vertretern der Landesregierung nicht gegeben werden“, so der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter.

Der Landesbeauftragte berät zu Fragen der Antragstellung, zum Recht auf Auskunft, zur Einsicht und Herausgabe von Stasi-Akten, zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtstaatswidriger Strafverfolgung. „Zu diesen originären Aufgaben gehört auch die psycho-soziale Erstberatung von Betroffenen. Wie diese Aufgaben durch die künftige Dienst- und Rechtsaufsicht durch den Bildungsminister weiter in der notwendigen hohen Qualität gewährleistet werden sollen, ist mehr als offen“, so Ritter weiter.

Der Landesbeauftragte hat darüber hinaus entsprechend Stasi-Unterlagen-Gesetz die Aufgabe, Forschung und politische Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der DDR zu unterstützen. „Das hat die Mothes-Behörde bisher auch so getan. Eine Veränderung der Zuständigkeiten ist also nicht notwendig. Es sei denn, man will Forschung und politische Bildung über das Leben in der DDR auf die Kurzformel DDR = Stasi = Unrechtsrechtsstaat verkürzen. Das aber ist viel zu kurz gegriffen und darüber hinaus so nicht in den Aufgaben der Mothes-Behörde fixiert.“, so Ritter abschließend.

 
Schwerin, 22.03.07
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