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Zum
heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, das die Landenteignungen von Bodenreform-Erben
für rechtens erklärt, stellt der Landesvorsitzende der PDS
Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter, fest:
Urteil
des Europäischen Gerichtshofes zu Bodenreform lebensfremd
"Mit
Bedauern ist zur Kenntnis zu nehmen, dass nun die Enteignung von
Bodenreformland-Erben endgültig rechtens ist. Die PDS hatte sich
stets konsequent für die Erben und ihre Ansprüche eingesetzt,
nun ist die Enttäuschung umso größer.
Die PDS bleibt bei ihrer Auffassung, dass die Ansprüche der
Erben in vollem Umfang berechtigt waren, auch wenn nun andere
Tatsachen geschaffen sind, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Die Bundesregierung kann sich freuen. Vergessen ist - auch bei
den Betroffenen - nicht, dass es die Bundesregierung war, die
mit ihrem Einspruch gegen das Straßburger Urteil vom Januar 2004
den Stein erst ins Rollen brachte. Diesem Einspruch ist es
letztlich zu danken, dass nun allein in Mecklenburg-Vorpommern
7.000 Betroffene mit leeren Händen dastehen.
Da muss die Feststellung erlaubt sein: Dieses Urteil ist und
bleibt lebensfremd!"
Schwerin,
30. Juni 2005 |
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