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Antifaschistische
Klausel als deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus
Vor dem Hintergrund,
dass die Staatsanwaltschaft wegen verfassungsrechtlicher Hürden
nicht gegen die rechtsextreme NPD in Sachsen ermittelt, erneuert
der innenpolitische Sprecher der PDS-Landtagsfraktion, Peter
Ritter, den Vorschlag seiner Fraktion, in die Landesverfassung
von Mecklenburg-Vorpommern eine antifaschistische Klausel
aufzunehmen.
„Auch in
Mecklenburg-Vorpommern treten verstärkt rechtsextremistische
und neofaschistische Kräfte auf, denen sich alle demokratischen
Kräfte entgegenstellen müssen“, erklärte Ritter am Montag.
Eine antifaschistische Klausel, wonach die Wiederbelebung
nationalsozialistischen Gedankenguts für verfassungswidrig erklärt
wird, wäre ein deutliches Zeichen gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit
und Antisemitismus. Eine solche Klausel müsse jedoch auch spürbare
Konsequenzen zeigen. So könnte sie Rechtsgrundlage dafür sein,
dass Polizei und Behörden gegen faschistische Aktivitäten stärker
als bisher vorgehen.
Schwerin, 24.01.2005
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