PETER RITTER    

Landtagssitzung am 26. und 27. Januar 2005: PDS-Landesvorsitzender und MdL Peter Ritter zur weiteren Ausgestaltung der Konversion in Mecklenburg-Vorpommern

Seit Bekanntgabe der ersten Standortschließungen im Zuge der Bundeswehrstrukturreform im Jahr 2001 ist es fast schon Tradition geworden, dass sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu Beginn eines Jahres mit dem Thema Konversion beschäftigt.

Die Situation Anfang 2005 ist aber eine andere. Konversion ist endlich Schwerpunkt im Regionalen Förderprogramm des Landes. Die Fortschreibung der Leitlinien für Konversion ist endlich per Kabinettsbeschluss erfolgt. Konversion ist endlich Mittel und Zweck der Wirtschaftspolitik des Landes. Damit sind wichtige, auf Drängen meiner Fraktion fixierte Punkte der Koalitionsvereinbarung erfüllt.

Wichtiger aber ist, dass damit den betroffenen Kommunen wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der Konversionslasten gegeben werden kann. Wir sind aber längst noch nicht am „über den Berg“.

Der vorliegende Antrag beschreibt daher in seiner Einleitung richtig, dass der umfassende Neuordnungsprozess die Probleme des Landes verstärkt, „... die noch immer durch die Konversion der Flächen der Nationalen Volksarmee sowie der Westgruppe der russischen Truppen belastet sind.“

Gestatten Sie mir deshalb auch einen kurzen Blick zurück und eine Bewertung aktueller Hilfsangebote seitens verschiedener Akteure auf Bundesebene.
Die personelle Stärke der Truppen in der DDR war 1989 mit rund 530.000 Mann (davon 160.000 NVA und 370.000 Westgruppe der russischen Truppen) erheblich geringer als in der BRD mit rund 840.000 Soldaten (u.a. 436.000 Bundeswehr, 250.000 US- , 66.000 britische und 44.000 französische Streitkräfte).
Die Militärs in der DDR verfügten aber über rund 480.000 Hektar Militärfläche, die in der BRD nur 340.000 ha. So kamen in der DDR 33 Soldaten auf 1000 Einwohner, in der BRD 13. ´ In der DDR betrug der Anteil der Militärflächen am Gesamtterritorium 4,4%, in der BRD 1,4%. Mit einer Gesamtfläche von 243.000 ha und 1.026 Liegenschaften nutzte die Westgruppe der russischen Streitkräfte über die Hälfte des 4,4% Anteils der Militärfläche.
Das war Teil unserer Mitgift, die wir in die deutsche Einheit und damit zu gleich in die Europäische Union einbrachten.

Einige Anforderungen dieser sogenannten „alten Konversion“ wurden gemeistert. Vieles aber ist noch offen und ungelöst. Wenn man sich dann aber aktuelle Antragstellungen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD/Bündnis 90-Die Grünen zum Thema Konversion wird man feststellen, dass diese Probleme, wie viele andere Probleme des Ostens, einfach ignoriert werden. Da ist zwar von den Auswirkungen der aktuellen Standortschließungen zu lesen, und auch von den Auswirkungen der Änderungen bei der Stationierung der US-Streitkräfte in den alten Ländern. Die Probleme der neuen Bundesländer mit den Anforderungen der „alten Konversion“ aber werden nicht erwähnt. Keine Erwähnung findet auch die Notwendigkeit, geschweige denn das Angebot eines Bundeskonversionsprogramms. Stattdessen wird im Antrag von SPD und Grünen im Bundestag auf Drucksache 15/4520 erneut betont: „Nach der föderalen Aufgabenverteilung liegt die strukturpolitische Verantwortung für die Bewältigung der Konversionslasten vorrangig in der Verantwortung der betroffenen Länder und Kommunen.“

Die hiesige Opposition braucht nun aber nicht mit dem Finger auf die jetzige Bundesregierung zeigen. Denn die jetzige Koalition bedient sich der gleichen Argumente wie die Kohl-Regierung Anfang der 90-er Jahre. Nicht umsonst findet sich im schon erwähnten Antrag von SPD und Grüne der Verweis, dass 1993 der Umsatzsteueranteil der Länder um zwei Prozentpunkte erhöht wurde, u.a. zur finanziellen Flankierung der Folgen des Truppenabbaus. Jedoch teilte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns mir auf meine Kleine Anfrage bereits im Juni 2002 mit: „Die Länder haben die höheren Umsatzsteuereinnahmen vor allem wegen der unzureichenden Deckungsquote der neuen Länder erhalten. Ein Zusammenhang mit der Kompensation von Konversionslasten ist hier nicht bekannt.“

Meine Damen und Herren,
es ist daher an der Zeit, dass die Bundesregierung ihre Taschenspielertricks beendet und den Ländern und Kommunen bei der Bewältigung der Konversionsaufgaben wirkungsvoll unter die Arme greift.

Der im vorliegenden Antrag formulierten Aufforderung an die Landesregierung, sich „..weiterhin nachhaltig bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Bund aktiv seine Verantwortung ....wahrnimmt.“ ist deshalb nichts hinzuzufügen, außer der Erwartungshaltung, dass die Landesregierung nicht nur wie in Punkt 2 gefordert, über die Umsetzung der Konversionsleitlinien berichtet, sondern auch darlegt, welche Aktivitäten gegenüber der Bundesregierung unternommen wurden.

Ich will hier gern einfügen, dass auch Unterstützung von außerhalb des Parlaments und der Regierung willkommen wäre.
Die Bündnis-Grünen des Landes, die sich oft und gern an anderen Stellen profilieren wollen, schweigen zu Thema Konversionsprogramm des Bundes völlig. Nun gut, wir wissen, dass sich die Grünen auch von vielen anderen Visionen verabschiedet haben.

Meine Damen und Herren,
wir alle wissen, dass es kein einfacher landspolitischer Weg war, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, die heute existieren.

Vieles konnte auch so nur auf den Weg gebracht werden, weil die betroffenen Kommunen nicht auf ein Wunder hofften, sondern selbst aktiv wurden, Erfahrungen sammelten und Vorschläge unterbreiteten. So ist es auch kein Wunder, sondern logische Konsequenz, dass sich im heute vorliegenden Antrag, z.B. Forderungen des Stavenhagener Konversions- und Wirtschaftstages vom 24.11.2004 wiederfinden. Wer den Diskussionsbeitrag der Vertreterin des Bundesverteidigungsministeriums auf dieser Tagung erlebt hat, der kommt nicht umhin, die Forderung nach einer Überprüfung und Reform geltender Verwaltungsvorschriften zum Konversionsverfahren nachhaltig zu unterstützen. Genauso deutlich muss immer wieder klar gemacht werden, dass Konversion im ländlichen Raum nur möglich ist, wenn die Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre hoheitlichen Aufgaben, wie Bauleitplanung und öffentliche Erschließung, fachlich und finanziell tragen zu können. „Konversionsmaßnahmen brauchen höchste und nachhaltige Förderpriorität bei der EU, beim Bund und in den Ländern“ – so die Forderung des Konversions- und Wirtschaftstages in Stavenhagen.

Mit den im Dezember von der Landesregierung beschlossenen Konversionsleitlinien, mit dem heute zu beschließenden Antrag und mit den von den betroffenen Kommunen eingeleiteten Maßnahmen, sind wir auf dem richtigen Weg. „Über den Berg“ sind wir noch lange nicht.  

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