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Landtagssitzung
am 26. und 27. Januar 2005: PDS-Landesvorsitzender und MdL Peter
Ritter zur weiteren Ausgestaltung der Konversion in
Mecklenburg-Vorpommern
Seit
Bekanntgabe der ersten Standortschließungen im Zuge der
Bundeswehrstrukturreform im Jahr 2001 ist es fast schon
Tradition geworden, dass sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern
zu Beginn eines Jahres mit dem Thema Konversion beschäftigt.
Die
Situation Anfang 2005 ist aber eine andere.
Konversion ist endlich Schwerpunkt im Regionalen Förderprogramm
des Landes.
Die Fortschreibung der Leitlinien für Konversion ist endlich
per Kabinettsbeschluss erfolgt.
Konversion ist endlich Mittel und Zweck der Wirtschaftspolitik
des Landes.
Damit sind wichtige, auf Drängen meiner Fraktion fixierte
Punkte der Koalitionsvereinbarung erfüllt.
Wichtiger
aber ist, dass damit den betroffenen Kommunen wertvolle Hilfe
bei der Bewältigung der Konversionslasten gegeben werden kann.
Wir sind aber längst noch nicht am „über den Berg“.
Der
vorliegende Antrag beschreibt daher in seiner Einleitung
richtig, dass der umfassende Neuordnungsprozess die Probleme des
Landes verstärkt, „... die noch immer durch die Konversion
der Flächen der Nationalen Volksarmee sowie der Westgruppe der
russischen Truppen belastet sind.“
Gestatten
Sie mir deshalb auch einen kurzen Blick zurück und eine
Bewertung aktueller Hilfsangebote seitens verschiedener Akteure
auf Bundesebene.
Die personelle Stärke der Truppen in der DDR war 1989 mit rund
530.000 Mann (davon 160.000 NVA und 370.000 Westgruppe
der russischen Truppen) erheblich geringer als in der BRD mit
rund 840.000 Soldaten (u.a. 436.000 Bundeswehr, 250.000 US- ,
66.000 britische und 44.000 französische Streitkräfte).
Die Militärs in der DDR verfügten aber über rund 480.000
Hektar Militärfläche, die in der BRD nur 340.000 ha.
So kamen in der DDR 33 Soldaten auf 1000 Einwohner,
in der BRD 13.
´ In der DDR betrug der Anteil der Militärflächen am
Gesamtterritorium 4,4%, in der BRD 1,4%.
Mit einer Gesamtfläche von 243.000 ha und 1.026 Liegenschaften
nutzte die Westgruppe der russischen Streitkräfte über die Hälfte
des 4,4% Anteils der Militärfläche.
Das war Teil unserer Mitgift, die wir in die deutsche Einheit
und damit zu gleich in die Europäische Union einbrachten.
Einige
Anforderungen dieser sogenannten „alten Konversion“ wurden
gemeistert.
Vieles aber ist noch offen und ungelöst.
Wenn man sich dann aber aktuelle Antragstellungen der
Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD/Bündnis 90-Die Grünen
zum Thema Konversion wird man feststellen, dass diese Probleme,
wie viele andere Probleme des Ostens,
einfach ignoriert werden.
Da ist zwar von den Auswirkungen der aktuellen Standortschließungen
zu lesen, und auch von den Auswirkungen der Änderungen bei der
Stationierung der US-Streitkräfte in den alten Ländern.
Die Probleme der neuen Bundesländer mit den Anforderungen der
„alten Konversion“ aber werden nicht erwähnt.
Keine Erwähnung findet auch die Notwendigkeit, geschweige denn
das Angebot eines Bundeskonversionsprogramms.
Stattdessen wird im Antrag von SPD und Grünen im Bundestag auf
Drucksache 15/4520 erneut betont:
„Nach der föderalen Aufgabenverteilung liegt die
strukturpolitische Verantwortung für die Bewältigung der
Konversionslasten vorrangig in der Verantwortung der betroffenen
Länder und Kommunen.“
Die hiesige
Opposition braucht nun aber nicht mit dem Finger auf die jetzige
Bundesregierung zeigen.
Denn die jetzige Koalition bedient sich der gleichen Argumente
wie die Kohl-Regierung Anfang der 90-er Jahre.
Nicht umsonst findet sich im schon erwähnten Antrag von SPD und
Grüne der Verweis, dass 1993 der Umsatzsteueranteil der Länder
um zwei Prozentpunkte erhöht wurde, u.a. zur finanziellen
Flankierung der Folgen des Truppenabbaus.
Jedoch teilte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns mir
auf meine Kleine Anfrage bereits im Juni 2002 mit:
„Die Länder haben die höheren Umsatzsteuereinnahmen vor
allem wegen der unzureichenden Deckungsquote der neuen Länder
erhalten. Ein Zusammenhang mit der Kompensation von
Konversionslasten ist hier nicht bekannt.“
Meine Damen
und Herren,
es ist daher an der Zeit, dass die Bundesregierung ihre
Taschenspielertricks beendet und den Ländern und Kommunen bei
der Bewältigung der Konversionsaufgaben wirkungsvoll unter die
Arme greift.
Der im
vorliegenden Antrag formulierten Aufforderung an die
Landesregierung, sich „..weiterhin nachhaltig bei der
Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Bund aktiv seine
Verantwortung ....wahrnimmt.“ ist deshalb nichts hinzuzufügen,
außer der Erwartungshaltung, dass die Landesregierung nicht nur
wie in Punkt 2 gefordert, über die Umsetzung der
Konversionsleitlinien berichtet, sondern auch darlegt, welche
Aktivitäten gegenüber der Bundesregierung unternommen wurden.
Ich will
hier gern einfügen, dass auch Unterstützung von außerhalb des
Parlaments und der Regierung willkommen wäre.
Die Bündnis-Grünen des Landes, die sich oft und gern an
anderen Stellen profilieren wollen, schweigen zu Thema
Konversionsprogramm des Bundes völlig.
Nun gut, wir wissen, dass sich die Grünen auch von vielen
anderen Visionen verabschiedet haben.
Meine Damen
und Herren,
wir alle wissen, dass es kein einfacher landspolitischer Weg
war, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, die heute existieren.
Vieles
konnte auch so nur auf den Weg gebracht werden,
weil die betroffenen Kommunen nicht auf ein Wunder hofften,
sondern selbst aktiv wurden, Erfahrungen sammelten und Vorschläge
unterbreiteten.
So ist es auch kein Wunder, sondern logische Konsequenz, dass
sich im heute vorliegenden Antrag, z.B. Forderungen des
Stavenhagener Konversions- und Wirtschaftstages vom 24.11.2004
wiederfinden.
Wer den Diskussionsbeitrag der Vertreterin des
Bundesverteidigungsministeriums auf dieser Tagung erlebt hat,
der kommt nicht umhin, die Forderung nach einer Überprüfung
und Reform geltender Verwaltungsvorschriften zum
Konversionsverfahren nachhaltig zu unterstützen.
Genauso deutlich muss immer wieder klar gemacht werden, dass
Konversion im ländlichen Raum nur möglich ist, wenn die
Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre hoheitlichen
Aufgaben, wie Bauleitplanung und öffentliche Erschließung,
fachlich und finanziell tragen zu können.
„Konversionsmaßnahmen brauchen höchste und nachhaltige Förderpriorität
bei der EU, beim Bund und in den Ländern“ –
so die Forderung des Konversions- und Wirtschaftstages in
Stavenhagen.
Mit den im
Dezember von der Landesregierung beschlossenen
Konversionsleitlinien, mit dem heute zu beschließenden Antrag
und mit den von den betroffenen Kommunen eingeleiteten Maßnahmen,
sind wir auf dem richtigen Weg.
„Über den Berg“ sind wir noch lange nicht.
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